Wir übernehmen alle Aufgaben in der Verwaltung gemäß §24, §26 und §27 des Wohnungseigentumsgesetzes. Als Verwalter mit Erfahrung übernehmen wir für Sie:
- Eigentümerversammlung / Protokollierung und Ausführung der Beschlüsse
- Erstellung der WEG-Abrechnung
- Vorlage des Wirtschaftsplans
- Kontoführung und Zahlungsverkehr
- Verwaltung der Anlagegelder
- Mahnwesen
- Aufstellung der Hausordnung
- Schriftverkehr mit Eigentümern, Behörden und sonstigen Dritten
- Objektbegehung in regelmäßigen Abständen
- Durchführung von Instandsetzungsarbeiten
- Einholen von Angeboten und Kontrolle der ausgeführten Arbeiten
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- (sofern erforderlich) Einstellung eines Hausmeisters
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